Immer wieder kommt es vor, dass Radverkehrsanlagen, Radwege (z.B. Geraradweg, landwirtschaftliche Wege radfrei) nicht oder schlecht befahrbar sind. Dies kann unterschiedliche Gründe haben:
zugeparkt, verschmutzt, gesperrt etc. Der ADFC stellte eine Liste mit verschiedenen Kontaktmöglichkeiten zum jeweiligen Ärgernis zu Verfügung. Ergänzungen sind willkommen.
Die Anzeige muss dem Bürgeramt binnen 3 Werktagen vorliegen.
Hilfreiche Beweismittel: zwei Fotos mit Uhrzeiterkennung (nicht zwingend/Daten vom Foto nehmen), Wichtig: Foto Nr. 2 erst 5 Minuten nach dem 1. Foto fertigen(Parken - nicht nur halten).
Untauglicher Beweis: Foto Nr. 2 z. B. 60 Minuten nach dem 1. Foto.